Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der AnnaSascha Turmhaus gGmbH erfolgen
ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern
nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten diese gleichermaßen für Verbraucher:in (§13
BGB) und Unternehmer:in (§14 BGB).

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Sofern die Kundschaft Unternehmer:in ist, gelten diese AGB auch für alle
    zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
  2. Abweichenden, entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Bedingungen der
    Kundschaft wird ausdrücklich widersprochen. Solche werden nur
    Vertragsbestandteil, wenn und soweit die gGmbH deren Geltung ausdrücklich
    schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn in Kenntnis der AGB der
    Kundschaft die Leistung an sie vorbehaltlos ausgeführt wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Vertragspartner sind die gGmbH und die Kundschaft. Haben Dritte für die
    Kundschaft bestellt, haften sie der gGmbH gegenüber zusammen mit der
    Kundschaft als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag,
    sofern eine entsprechende Erklärung der Dritten vorliegt.
  2. Unsere Angebote einschließlich Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Die Bestellung bzw. Reservierung durch die Kundschaft gilt als verbindliches
    Vertragsangebot. Sofern sich daraus nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt,
    dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns
    anzunehmen.
  4. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme bzw. Auftragsbestätigung in
    Textform oder mit Beginn der Vertragsdurchführung zu Stande.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Kundschaft in Bezug auf den
    Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) erfordern für
    ihre Wirksamkeit in der Regel in Textform.
  6. Soweit wir der Kundschaft gegenüber Erklärungen abgeben, erfolgt das in der
    Regel ebenfalls in Textform.

III. LEISTUNGEN UND PREISE

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die mietweise
    Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Räumlichkeiten für Tagungen
    oder sonstige Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für die
    Kundschaft erbrachten Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag). Das
    gilt auch für Verträge, die über Dritte (z.B. Buchung über eine Online-Plattform)
    zustande kommen. Die Bestimmungen gelten in gleicher Weise für sämtliche
    Dienstleistungen im Café.
  2. Der Zweck einer Tagung oder einer sonstigen Veranstaltung, deren Thema, der
    Veranstalter und der Kreis der dazu eingeladenen und/oder erwarteten
    Referenten und Gäste (Teilnehmer) sind von der Kundschaft bei der Buchung
    vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Wenn wir die Buchung annehmen,
    sind diese Angaben wesentlicher Vertragsbestandteil. Wir behalten uns die
    Annahme der Buchung ausdrücklich vor.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die sonstige Überlassung von
    Räumlichkeiten an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als zu den mit uns
    vereinbarten Beherbergungs- und Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen
    Zustimmung der gGmbH. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen,
    soweit die Kundschaft nicht Verbraucher:in ist.
  4. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
    geltenden Steuern. Nicht enthalten sind jedoch lokale Abgaben, die nach dem
    jeweiligen Kommunalrecht von der Kundschaft selbst geschuldet sind (zum
    Beispiel Gästetaxe u. Ä.).
  5. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
    oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
    Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
  6. Für eine von der Kundschaft nach Vertragsschluss gewünschte Reduzierung
    unserer Leistungen (zum Beispiel Zimmeranzahl, Anzahl der Übernachtungen etc.)
    ist unsere Zustimmung erforderlich. Diese können wir davon abhängig machen,
    dass die Kundschaft einen höheren Preis für die verbliebenen Leistungen
    akzeptiert.
  7. Sofern nicht anders vereinbart, sind mit Rechnungsstellung die Zahlungen fällig.
    Bei Zahlungsverzug der Kundschaft gelten die gesetzlichen Regelungen. Der
    gGmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Die gGmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder auch bei einer Erweiterung
    eine angemessene Vorauszahlung und/oder eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel
    in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Deren Höhe und
    Zahlungsmodalitäten können im Vertrag vereinbart werden.
  9. Die gGmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
    Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
    vorstehender Regelung für bestehende und künftige Forderungen aus dem
    Vertrag zu verlangen.
  10. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt die Kundschaft in Verzug. Bei Zahlungsverzug
    sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu
    verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
    vorbehalten.
  11. Kundschaft, die nicht Verbraucher:in ist, steht Aufrechnungs- oder
    Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ihr Anspruch rechtskräftig
    festgestellt oder unbestritten ist.
  12. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung
    eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde
    Leistungsfähigkeit der Kundschaft gefährdet wird, so sind wir nach den
    gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach
    Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen
    über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den
    Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der
    Fristsetzung bleiben unberührt.

IV. MAHNUNG

  1. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist das Hotel berechtigt, für jede
    schriftliche Mahnung eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dem
    Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass geringere oder keine Kosten
    entstanden sind.
  2. Die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von
    Verzugszinsen, bleiben unberührt.

V. RÜCKTRITT DES KUNDEN (i.e. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) UND
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER GESELLSCHAFT (NO SHOW)

  1. Eine Stornierung durch die Kundschaft ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich
    vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wir der
    Vertragsaufhebung zustimmen.

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  1. Wenn ein Termin zur kostenfreien Stornierung vereinbart wurde, kann die
    Kundschaft bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
    Schadensersatzansprüche auszulösen. Danach erlischt das Recht zur kostenfreien
    Stornierung.
  2. Ist kein Recht zur Stornierung vereinbart oder dieses bereits erloschen, besteht
    auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt die gGmbH einer
    Vertragsaufhebung nicht zu, behält die gGmbH den Anspruch auf die volle
    vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Gleiches gilt bei
    Nichterscheinen der Kundschaft („No Show“). Einnahmen aus anderweitiger
    Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen rechnen wir der
    Kundschaft an.
  3. Können wir die Zimmer bzw. Räumlichkeiten nicht anderweitig vermieten, so
    dürfen wir den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Die Kundschaft
    ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für
    Übernachtung mit oder ohne Frühstück bzw. die Überlassung von Räumlichkeiten
    sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions-
    und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Der Kundschaft steht der
    Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
    Höhe entstanden ist.

VI. RÜCKTRITT DER gGMBH

  1. Ist vereinbart, dass die Kundschaft den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist
    kostenfrei stornieren kann, kann auch die gGmbH in diesem Zeitraum vom
    Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter vorliegen und die Kundschaft auf
    unsere Aufforderung zum Verzicht mit angemessener Fristsetzung hin nicht auf ihr
    Recht zur Stornierung verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
    auch nach Verstreichen einer angemessenen, von der gGmbH zu setzenden
    Nachfrist von der Kundschaft nicht geleistet, ist die gGmbH ebenfalls zu einem
    Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    Ferner sind wir berechtigt, aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos vom
    Vertrag zurückzutreten. Die Kundschaft hat in diesem Fall keinen Anspruch auf
    Schadensersatz. Ein wichtiger Grund nach Satz 1 liegt insbesondere vor, falls
    • höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die
      die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. behördliche
      Beherbergungs- oder Veranstaltungsverbote),
    • Zimmer oder Räumlichkeiten schuldhaft unter irreführender oder falscher
      Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
      wesentlich können dabei insbesondere die Identität der Kundschaft oder
      des wahren Nutzers, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Vertragszweck
      sein (vgl. Punkt III.2),
    • wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruch-
      nahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
      oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
      unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist,
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
    Schadensersatz.

VII. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

  1. Die Kundschaft erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
    Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
    Verfügung. Die Kundschaft hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    Der reguläre Check in ist bei geöffneter Rezeption bis 18:00 Uhr möglich.
    Spätere Anreisen müssen mit uns abgestimmt werden.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr
    geräumt zurückzugeben. Anderenfalls können wir für eine Nutzung bis 14:00 Uhr
    eine Gebühr von 30,00 € verlangen (late check out). Bei einer Rückgabe nach
    14:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis geschuldet (Standardrate ohne Rabatte).
    Ansprüche der Kundschaft, wie z.B. auf Verlängerung des Aufenthalts oder
    Weiterbelegung des Zimmers, werden dadurch nicht begründet. Der Kundschaft
    steht es zudem frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer
    Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Bei Anreise ist der komplette Aufenthalt zu bezahlen, es sei denn dieser wurde
    bereits vor Anreise bezahlt.
  5. Die Bedingungen der Bereitstellung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen
    werden im Einzelfall vertraglich geregelt.

VIII. HAFTUNG DER gGMBH

  1. Schadensersatzansprüche der Kundschaft sind ausgeschlossen, soweit
    nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Dieser Haftungsausschluss gilt auch
    zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  2. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
    wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers
    und der Gesundheit. Ausgenommen ist außerdem die Haftung für Schäden, die
    auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere
    gesetzlichen Vertreter und/oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Die
    Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt. Darüber
    hinaus haften wir auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der
    Übernahme einer Garantie.
  3. Unsere Haftung, auch für unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
    besteht für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung
    solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
    Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Der Umfang
    unserer Haftung beschränkt sich dabei auf die Schäden, die in typischer Weise mit
    dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Sollten Störungen oder Mängel
    an den Leistungen der Gesellschaft auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf
    unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
    verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
    einen möglichen Schaden gering zu halten.
  4. Für eingebrachte Sachen haften wir der Kundschaft gegenüber nach den
    gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Kundschaft Geld, Wertpapiere und
    Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit
    einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, bedarf das einer
    gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.
  5. Soweit dem Kunden ein Fahrradstellplatz auf dem Hotelgrundstück, auch gegen
    Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
    zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
    abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Zubehör bzw. Anbauten haftet
    das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Punkte.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
    behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
    Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur
    nach Maßgabe der vorstehenden Punkte.

IX. DATENSCHUTZ

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Kundschaft nur, wenn und soweit
    das für die Erfüllung des Vertrages mit der Kundschaft oder zur Durchführung
    vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der Kundschaft erfolgen.
    Die DSGVO findet dabei Beachtung.
  2. Abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten werden
    personenbezogene Daten der Kundschaft nur mit deren Zustimmung an Dritte
    weitergegeben.

X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
    Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
    Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der gGmbH.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
    im kaufmännischen Verkehr der Sitz der gGmbH. Sofern ein Vertragspartner die
    Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
    im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der gGmbH.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
    Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen
    Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen
    rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach
    den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser
    Allgemeinen Geschäftsbestimmungen vereinbart hätten, wenn sie die
    Regelungslücke gekannt hätten.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
    Vorschriften.
  7. Es gilt die bei Vertragsschluss jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. Diese ist auf
    der Webseite https://www.annasascha-inklusionshotel.de/agb/ einsehbar und
    kann von dort heruntergeladen werden.

XI. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Wir erklären uns bei rechtlichen Konflikten mit Verbraucher:innen (§ 13 BGB)
bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Die für uns zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle ist die:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel. +49 7851 79579-40
Fax +49 7851 79579-41
E-Mail mail@universalschlichtungsstelle.de
Webseite www.universalschlichtungsstelle.de

Annaberg-Buchholz, 12.08.2025 AnnaSascha Turmhaus gGmbH

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