Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der AnnaSascha Turmhaus gGmbH erfolgen
ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern
nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten diese gleichermaßen für Verbraucher:in (§13
BGB) und Unternehmer:in (§14 BGB).
I. GELTUNGSBEREICH
- Sofern die Kundschaft Unternehmer:in ist, gelten diese AGB auch für alle
zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. - Abweichenden, entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Bedingungen der
Kundschaft wird ausdrücklich widersprochen. Solche werden nur
Vertragsbestandteil, wenn und soweit die gGmbH deren Geltung ausdrücklich
schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn in Kenntnis der AGB der
Kundschaft die Leistung an sie vorbehaltlos ausgeführt wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG
- Vertragspartner sind die gGmbH und die Kundschaft. Haben Dritte für die
Kundschaft bestellt, haften sie der gGmbH gegenüber zusammen mit der
Kundschaft als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag,
sofern eine entsprechende Erklärung der Dritten vorliegt. - Unsere Angebote einschließlich Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
- Die Bestellung bzw. Reservierung durch die Kundschaft gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Sofern sich daraus nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt,
dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns
anzunehmen. - Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme bzw. Auftragsbestätigung in
Textform oder mit Beginn der Vertragsdurchführung zu Stande. - Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Kundschaft in Bezug auf den
Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) erfordern für
ihre Wirksamkeit in der Regel in Textform. - Soweit wir der Kundschaft gegenüber Erklärungen abgeben, erfolgt das in der
Regel ebenfalls in Textform.
III. LEISTUNGEN UND PREISE
- Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Räumlichkeiten für Tagungen
oder sonstige Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für die
Kundschaft erbrachten Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag). Das
gilt auch für Verträge, die über Dritte (z.B. Buchung über eine Online-Plattform)
zustande kommen. Die Bestimmungen gelten in gleicher Weise für sämtliche
Dienstleistungen im Café. - Der Zweck einer Tagung oder einer sonstigen Veranstaltung, deren Thema, der
Veranstalter und der Kreis der dazu eingeladenen und/oder erwarteten
Referenten und Gäste (Teilnehmer) sind von der Kundschaft bei der Buchung
vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Wenn wir die Buchung annehmen,
sind diese Angaben wesentlicher Vertragsbestandteil. Wir behalten uns die
Annahme der Buchung ausdrücklich vor. - Die Unter- oder Weitervermietung sowie die sonstige Überlassung von
Räumlichkeiten an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als zu den mit uns
vereinbarten Beherbergungs- und Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung der gGmbH. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen,
soweit die Kundschaft nicht Verbraucher:in ist. - Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern. Nicht enthalten sind jedoch lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht von der Kundschaft selbst geschuldet sind (zum
Beispiel Gästetaxe u. Ä.). - Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. - Für eine von der Kundschaft nach Vertragsschluss gewünschte Reduzierung
unserer Leistungen (zum Beispiel Zimmeranzahl, Anzahl der Übernachtungen etc.)
ist unsere Zustimmung erforderlich. Diese können wir davon abhängig machen,
dass die Kundschaft einen höheren Preis für die verbliebenen Leistungen
akzeptiert. - Sofern nicht anders vereinbart, sind mit Rechnungsstellung die Zahlungen fällig.
Bei Zahlungsverzug der Kundschaft gelten die gesetzlichen Regelungen. Der
gGmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. - Die gGmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder auch bei einer Erweiterung
eine angemessene Vorauszahlung und/oder eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel
in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Deren Höhe und
Zahlungsmodalitäten können im Vertrag vereinbart werden. - Die gGmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Regelung für bestehende und künftige Forderungen aus dem
Vertrag zu verlangen. - Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt die Kundschaft in Verzug. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu
verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. - Kundschaft, die nicht Verbraucher:in ist, steht Aufrechnungs- oder
Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ihr Anspruch rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten ist. - Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit der Kundschaft gefährdet wird, so sind wir nach den
gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach
Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen
über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den
Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der
Fristsetzung bleiben unberührt.
IV. MAHNUNG
- Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist das Hotel berechtigt, für jede
schriftliche Mahnung eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dem
Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass geringere oder keine Kosten
entstanden sind. - Die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von
Verzugszinsen, bleiben unberührt.
V. RÜCKTRITT DES KUNDEN (i.e. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) UND
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER GESELLSCHAFT (NO SHOW)
- Eine Stornierung durch die Kundschaft ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich
vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wir der
Vertragsaufhebung zustimmen.
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- Wenn ein Termin zur kostenfreien Stornierung vereinbart wurde, kann die
Kundschaft bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche auszulösen. Danach erlischt das Recht zur kostenfreien
Stornierung. - Ist kein Recht zur Stornierung vereinbart oder dieses bereits erloschen, besteht
auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt die gGmbH einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält die gGmbH den Anspruch auf die volle
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Gleiches gilt bei
Nichterscheinen der Kundschaft („No Show“). Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen rechnen wir der
Kundschaft an. - Können wir die Zimmer bzw. Räumlichkeiten nicht anderweitig vermieten, so
dürfen wir den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Die Kundschaft
ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück bzw. die Überlassung von Räumlichkeiten
sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions-
und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Der Kundschaft steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
VI. RÜCKTRITT DER gGMBH
- Ist vereinbart, dass die Kundschaft den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei stornieren kann, kann auch die gGmbH in diesem Zeitraum vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter vorliegen und die Kundschaft auf
unsere Aufforderung zum Verzicht mit angemessener Fristsetzung hin nicht auf ihr
Recht zur Stornierung verzichtet. - Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer angemessenen, von der gGmbH zu setzenden
Nachfrist von der Kundschaft nicht geleistet, ist die gGmbH ebenfalls zu einem
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner sind wir berechtigt, aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos vom
Vertrag zurückzutreten. Die Kundschaft hat in diesem Fall keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Ein wichtiger Grund nach Satz 1 liegt insbesondere vor, falls- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. behördliche
Beherbergungs- oder Veranstaltungsverbote), - Zimmer oder Räumlichkeiten schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
wesentlich können dabei insbesondere die Identität der Kundschaft oder
des wahren Nutzers, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Vertragszweck
sein (vgl. Punkt III.2), - wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruch-
nahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist, - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VII. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
- Die Kundschaft erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. - Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Die Kundschaft hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Der reguläre Check in ist bei geöffneter Rezeption bis 18:00 Uhr möglich.
Spätere Anreisen müssen mit uns abgestimmt werden. - Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr
geräumt zurückzugeben. Anderenfalls können wir für eine Nutzung bis 14:00 Uhr
eine Gebühr von 30,00 € verlangen (late check out). Bei einer Rückgabe nach
14:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis geschuldet (Standardrate ohne Rabatte).
Ansprüche der Kundschaft, wie z.B. auf Verlängerung des Aufenthalts oder
Weiterbelegung des Zimmers, werden dadurch nicht begründet. Der Kundschaft
steht es zudem frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. - Bei Anreise ist der komplette Aufenthalt zu bezahlen, es sei denn dieser wurde
bereits vor Anreise bezahlt. - Die Bedingungen der Bereitstellung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen
werden im Einzelfall vertraglich geregelt.
VIII. HAFTUNG DER gGMBH
- Schadensersatzansprüche der Kundschaft sind ausgeschlossen, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Dieser Haftungsausschluss gilt auch
zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. - Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers
und der Gesundheit. Ausgenommen ist außerdem die Haftung für Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere
gesetzlichen Vertreter und/oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt. Darüber
hinaus haften wir auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der
Übernahme einer Garantie. - Unsere Haftung, auch für unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
besteht für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung
solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Der Umfang
unserer Haftung beschränkt sich dabei auf die Schäden, die in typischer Weise mit
dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen der Gesellschaft auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. - Für eingebrachte Sachen haften wir der Kundschaft gegenüber nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Kundschaft Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit
einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, bedarf das einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung. - Soweit dem Kunden ein Fahrradstellplatz auf dem Hotelgrundstück, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Zubehör bzw. Anbauten haftet
das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Punkte. - Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur
nach Maßgabe der vorstehenden Punkte.
IX. DATENSCHUTZ
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Kundschaft nur, wenn und soweit
das für die Erfüllung des Vertrages mit der Kundschaft oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der Kundschaft erfolgen.
Die DSGVO findet dabei Beachtung. - Abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten werden
personenbezogene Daten der Kundschaft nur mit deren Zustimmung an Dritte
weitergegeben.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. - Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der gGmbH.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz der gGmbH. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der gGmbH. - Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. - Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen
Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen
rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach
den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser
Allgemeinen Geschäftsbestimmungen vereinbart hätten, wenn sie die
Regelungslücke gekannt hätten. - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften. - Es gilt die bei Vertragsschluss jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. Diese ist auf
der Webseite https://www.annasascha-inklusionshotel.de/agb/ einsehbar und
kann von dort heruntergeladen werden.
XI. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Wir erklären uns bei rechtlichen Konflikten mit Verbraucher:innen (§ 13 BGB)
bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Die für uns zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle ist die:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel. +49 7851 79579-40
Fax +49 7851 79579-41
E-Mail mail@universalschlichtungsstelle.de
Webseite www.universalschlichtungsstelle.de
Annaberg-Buchholz, 12.08.2025 AnnaSascha Turmhaus gGmbH